Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen
Betriebswirtschaftliche Krisen sind bei keinem Unternehmen auf längere Sicht vollständig auzuschließen. Entscheidend ist, die typischen Alarmzeichen einer sich ankündigenden Krise (Verluste in Zwischen- und Jahresabschlüssen, Umsatzeinbrüche, Forderungsausfälle, Liquiditätsprobleme etc.) nicht zu ignorieren und richtig zu deuten. Der Fortbestand eines Unternehmens ist am ehesten zu sichern, wenn die nahende Krise frühzeitig erkannt wird und damit effektiv gegengesteuert werden kann.
Als Steuerberater können wir dank wirtschaftlicher Detailkenntnisse wichtige Dienste in der Sanierungs- und Krisenberatung leisten:
- Beratung im Vorfeld sich androhender Krisen
- Beratung im Rahmen der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen
- Prüfung / Erstellung eines Vermögens- und Überschuldungsstatus
- Prüfung / Erstellung von Liquiditätsplänen
Nicht nur in Krisenzeiten achten wir darauf, dass unsere Mandanten umfassende und zukunftsorientierte Lösungen erhalten.
Aktuelles
Weitere aktuelle Themen aus dem Steuerrecht sowie angrenzend aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht finden Sie in unseren monatlichen Infobriefen.
» Aktueller Infobrief: Juni 2012
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