Betriebsprüfung Lübeck | Steuerprüfung Schwerin

Betriebsprüfung / Steuerprüfung

Das Finanzamt kündigt sich an - was tun ?

Steuerprüfung Finanzamt

Steuerliche Betriebsprüfungen (auch Außenprüfungen genannt) durch die Finanzbehörden werden zumeist nicht gerade freudig aufgenommen. Sie fordern eine sorgfältige Vorbereitung, kosten viel Zeit und bedeuten u.U. Einschränkungen im Betriebsablauf. Und zumeist geht es dabei um Vorgänge, die innerlich eigentlich schon ad acta gelegt wurden.

Besprechen Sie daher rechtzeitig vor Prüfungsbeginn den Ablauf mit uns. Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei, die Prüfung - wenn gewünscht und möglich - in unserer Steuerkanzlei in Lübeck oder Schwerin durchführen zu lassen.

Folgendes können wir bei einer Betriebsprüfung für Sie tun:

  • wir unterstützen Sie bei einer optimalen Prüfungsvorbereitung
  • wir halten ständig Kontakt mit dem Prüfungspersonal
  • wir bearbeiten für Sie die Anfragen der Betriebsprüfer
  • wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen der Schlussbesprechung
  • wir prüfen den Prüfungsbericht und die entsprechenden Steuerbescheide
  • wir führen ggf. das sich anschließende Rechtsbehelfsverfahren bei evtl. Nichteinigung

Einer angekündigten Betriebsprüfung kann man nicht entgehen. Daher ist es besonders wichtig, bereits im Vorfeld Maßnahmen zu ergreifen, um unnötigen Stress bei einer Außenprüfung zu vermeiden. Am besten durch eine kompetente steuerberatende Unterstützung, damit ein Betriebsprüfer erst gar keinen Anlass zu Beanstandungen findet. Sprechen Sie uns gern daraufhin an.